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Geschwindigkeitsbegrenzungsscheibe aus reflektierendem Aluminium, 3M Klasse 2 zugelassen

Geschwindigkeitsbegrenzungsscheibe aus reflektierendem Aluminium, 3M Klasse 2 zugelassen

  • Aluminiumscheibe mit einem Durchmesser von 20 cm (200 mm) und einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus reflektierendem 3M-Material, EU-genehmigt und gemäß Art. 142 der Straßenverkehrsordnung.
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben geben die maximal zulässige Geschwindigkeit an, abhängig vom Fahrzeugtyp und der befahrenen Straße. Artikel 142 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet Verkehrsunternehmer.
  • Reflektierende, präzise Details, leuchtende Farben und hervorragende Beständigkeit im Laufe der Zeit, bereits auf einem Aluminium-Metallträger montiert.
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Die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben geben die maximal zulässige Geschwindigkeit an, abhängig vom Fahrzeugtyp und der befahrenen Straße. Nach Artikel 142 der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsunternehmer zwei Warnschilder am Heck ihres Fahrzeugs anbringen. Die Verpflichtung gilt für alle Gütertransportfahrzeuge mit Ausnahme von Militärfahrzeugen, wenn diese an die Streitkräfte geliefert werden.

Das erste Signal muss im hinteren linken Teil des Fahrzeugs positioniert sein und stellt die maximal zulässige Grenze auf außerstädtischen Straßen dar, während das zweite Signal im hinteren rechten Teil des Fahrzeugs die maximal zulässige Grenze für dieses Fahrzeug auf der Autobahn darstellt.

Bei Fahrzeugkomplexen werden die Signale am Heck des Anhängers angelegt.

Nachfolgend listen wir alle beteiligten Fahrzeugkategorien und die anzuwendenden Signale auf:

LIMIT 40—60 Alle Arbeitsfahrzeuge, wenn sie voll beladen sind LIMIT 70—80 Straßenzüge, bestehend aus Zugmaschine und Anhänger, Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen, die zum Transport von Gütern oder zu anderen Zwecken verwendet werden; Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen für den Personentransport. LIMIT 80—100 Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 12 t bei voller Ladung. I Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben, die angewendet werden sollen, müssen einen Durchmesser von 20 cm haben und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer zugelassenen Folie versehen sein, andernfalls kann eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben nach einer ausreichenden Reinigung der Oberfläche in trockener Umgebung anzubringen, um zu verhindern, dass sie sich mit der Zeit ablösen.

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