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- Selbstklebende Scheibe 20cm (200mm) Durchmesser mit Geschwindigkeitsbegrenzung, aus 3M reflektierendem Material, EU-zugelassen und gemäß Art.142 der Straßenverkehrsordnung.
- GEPRÜFT UND KONFORM MIT DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG
- Die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugtyp und Straße an. Artikel 142 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet Transportunternehmen, zwei Hinweisscheiben am Heck ihres Fahrzeugs anzubringen.
- Reflektierend, präzise Details, brillante Farben und ausgezeichnete Langzeitbeständigkeit, auch mit 20cm Metallschild erhältlich.
- Ministerialerlass Nr. 495 vom 16.12.1992, Art. 344 für „Geschwindigkeitsbegrenzungen“ KONFORM
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Die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugtyp und Straße an. Artikel 142 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet Transportunternehmen, zwei Hinweisscheiben am Heck ihres Fahrzeugs anzubringen; die Pflicht gilt für alle Güterfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, wenn sie von den Streitkräften genutzt werden.
Das erste Schild muss hinten links am Fahrzeug angebracht werden und zeigt die auf Landstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit, während das zweite, hinten rechts am Fahrzeug angebrachte Schild die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit für dieses Fahrzeug angibt.
Bei Fahrzeugkombinationen müssen die Schilder am Heck des Anhängers angebracht werden.
Nachfolgend listen wir alle betroffenen Fahrzeugkategorien und die anzubringenden Schilder auf:
LIMIT 40—60 Alle Arbeitsfahrzeuge bei voller Beladung LIMIT 70—80 Lastzüge bestehend aus Sattelzugmaschine und Anhänger, Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse bei voller Beladung von mehr als 12 Tonnen für den Gütertransport oder andere Zwecke; Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen, wenn sie für den Personentransport verwendet werden. LIMIT 80—100 Fahrzeuge für den Gütertransport mit einer Gesamtmasse bei voller Beladung von mehr als 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen. Die anzubringenden Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben müssen einen Durchmesser von 20 cm haben und mit einer zugelassenen Folie ausgestattet sein, wie es das Gesetz vorsieht, andernfalls drohen Verwaltungssanktionen. Außerdem wird empfohlen, die Geschwindigkeitsbegrenzungsscheiben in einer trockenen Umgebung nach gründlicher Reinigung der Oberfläche anzubringen, um ein Ablösen im Laufe der Zeit zu vermeiden.