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- Durchführungsverordnung zu Artikel R.313-32-1 der Straßenverkehrsordnung betreffend die Beschilderung zur Kennzeichnung von toten Winkeln bei schweren Fahrzeugen.
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Aufkleber für die toten Winkel von Reisebussen und Lastwagen, die in Frankreich verwendet werden, Maße 250 x 170 mm, auch im Menü in Aluminium erhältlich.
- Sie können auswählen, ob für Bus oder Lkw.
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Welche Fahrzeuge sind von dieser Verpflichtung betroffen? Alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
Offen und betriebsbereit
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Sind ausländische Fahrzeuge dieser Verpflichtung unterworfen? Ja. Beachten Sie, dass sie als konform gelten, wenn sie bereits an den Seiten und am Heck eine Vorrichtung tragen, die das Vorhandensein von toten Winkeln gemäß der Gesetzgebung eines anderen EU-Mitgliedstaates anzeigt.
Wo muss die Beschilderung angebracht werden? Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass sie unter allen Umständen sichtbar ist und die Sicht auf die Kennzeichen und amtlichen Fahrzeugkennzeichnungen, die Sichtbarkeit der verschiedenen Lichter und Signaleinrichtungen sowie das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt.
Gibt es gesetzliche Anforderungen für die Platzierung der Beschilderung? Ja. Die Beschilderung muss eine sehr spezifische Position gemäß Artikel 2 des Verordnungsentwurfs einhalten.
Ab dem 1. Januar müssen alle schweren Fahrzeuge, einschließlich Busse, die auf französischem Gebiet unterwegs sind, Etiketten (Aufkleber oder Plaketten) anbringen, die als tote Winkel für den Fahrer gelten.
Am 1. Januar 2021 tritt in Frankreich das Dekret über die Anwendung von Artikel R.313-32-1 der Straßenverkehrsordnung in Kraft, das die Kennzeichnung von toten Winkeln bei schweren Fahrzeugen betrifft. Jedes Fahrzeug, das diesem Dekret unterliegt, muss die neue Beschilderung tragen, andernfalls können die zuständigen Behörden in Frankreich Fahrer und Transportunternehmen sanktionieren.
Dieses Dekret betrifft:
- Fahrer und Eigentümer von schweren Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen;
- Busse und Gelenkbusse.
Fahrer, Eigentümer von schweren Fahrzeugen, gefährdete Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer, Fußgänger, Nutzer individueller Verkehrsmittel) und Aufsichtsbehörden sind die von diesem Dekret betroffenen Personengruppen.
Wir haben mit visuellen Beispielen die Fahrzeuge und die korrekte Beschilderung zusammengefasst, die sie anzeigen müssen.
Höhenanforderungen für seitliche und hintere Beschilderung:
a) maximal zulässiger Abstand vom Boden: 1500 mm
b) minimal zulässiger Abstand vom Boden: 900 mm
Anforderungen für seitliche Beschilderung auf beiden Seiten:
c) Kraftfahrzeug: innerhalb von 1000 mm von der Fahrzeugfront
Anforderungen für hintere Beschilderung:
Rechts von der Längsmittelebene