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- 2 Aufkleber 22,5 x 15 cm aus laminiertem PVC Aktualisiert DSGVO EU 2016/679.
- Pflicht zur Anbringung bei Kameras, wie gesetzlich vorgeschrieben.
- Wasser-, wetter- und kratzfest, geeignet für Innen- und Außeneinsatz.
- Wirksam zum Schutz Ihres Eigentums und Ihrer persönlichen Sicherheit.
- Sehr gut geeignet, um Täter abzuschrecken und sie auf die Anwesenheit von Ortungstechnologien hinzuweisen.
- Hitzebeständig und UV-beständig.
Offen und betriebsbereit
payment 100% sichere Zahlungen

star_border Kundenrezensionen: AUSGEZEICHNET
phone Kundenservice +39 0521 1870015
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stars Zertifizierte Originalprodukte
verified_user 24 Monate internationale Garantie
Die Schilder werden mit Lösungsmitteltechnik auf hochwertigem PVC-Trägermaterial hergestellt und mit einer transparenten Folie geschützt, um eine höhere Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Sie erscheinen als weißes Blatt mit schwarzer Schrift, leicht auf einer sauberen und trockenen Oberfläche anzubringen, unerlässlich, um Täter abzuschrecken, Ihr Eigentum und Ihre persönliche Sicherheit zu schützen!
Der Preis bezieht sich auf 2 Schilder.
Sind alte Überwachungsschilder noch gültig?
Die alten im Umlauf befindlichen Schilder beziehen sich auf Artikel 13 des Gesetzesdekrets 196/2003, der durch Gesetzesdekret 101/2018 aufgehoben wurde.
Daher ist es notwendig, diese Schilder zu ersetzen oder zu korrigieren, indem man eine neue Formulierung anbringt, wie z. B.: „Entscheidung zur Videoüberwachung vom 8. April 2010 und Verordnung EU 2016/679 DSGVO“.
Videoüberwachungsbereich und Informationen
Die Information der betroffenen Personen ist IMMER erforderlich.
Die Datenschutzbehörde und die Leitlinien betonen, dass die Information mehrstufig erfolgen muss.
Eine erste Information zur Gewährleistung der Unmittelbarkeit besteht aus den genannten Schildern, die deutlich sichtbar sein müssen, bevor die Person den überwachten Bereich betritt.
Wenn die Kamera auch nachts Aufnahmen machen kann, muss das Schild auch nachts sichtbar sein.
Die italienische Datenschutzbehörde hat in der Entscheidung zur Videoüberwachung ein vereinfachtes Modell einer „Mindest“-Information identifiziert, das den Namen des Verantwortlichen, den verfolgten Zweck (wenn die Anlage eine Fernüberwachung der Arbeitstätigkeiten ermöglicht, muss der Zweck ausschließlich in das Triptychon fallen: Arbeitssicherheit / Schutz des Unternehmensvermögens / Organisatorische und produktive Anforderungen) enthält sowie ein Piktogramm (ggf. differenziert, um anzuzeigen, ob die Bilder nur angesehen oder auch aufgezeichnet werden).
Auf europäischer Ebene sehen die Leitlinien vor, dass der Hinweis:
- den „Verantwortlichen“ identifiziert
- den Zweck der Überwachung angibt
- klar angibt, ob die Bilder aufgezeichnet werden oder nicht
- Kontaktinformationen und einen Link zur Online-Überwachungshinweis bereitstellt (falls verfügbar)
- wenn ein Außenbereich überwacht wird, dies klar angegeben sein muss.
Ein zweiter, ausführlicherer Hinweis mit allen vom Gesetz geforderten Informationen wird innerhalb des überwachten Bereichs angebracht (im Gebäude, am Empfang, an der Pforte…).